
Mindestgröße Büro 2 Personen: gesetzliche Mindestfläche, Richtwerte und praxisnahe Planungsgrößen für ein Zwei-Personen-Büro in Deutschland.
Zwei neue Kolleg:innen starten, ein Raum steht frei, und die entscheidende Frage kommt meist erst beim Möblieren: Passen zwei Arbeitsplätze wirklich hinein, ohne dass Stühle, Schränke und Laufwege miteinander konkurrieren? Die Mindestgröße für ein Büro mit zwei Personen beträgt arbeitsstättenrechtlich 14 m². Das ist eine Untergrenze, keine Garantie für einen funktionierenden Arbeitsalltag.
Für eine belastbare Planung zählen auch Schreibtischmaße, Bewegungsflächen, Stauraum, Raumhöhe und die Frage, ob beide Personen regelmäßig gleichzeitig im Büro arbeiten. Als Orientierung sind 18 bis 21 m² für zwei dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze meist die solidere Zielgröße. Entscheidend ist, wie der Raum genutzt wird, nicht nur, wie viele Quadratmeter im Grundriss stehen.
Ein Raum wird frei, zwei Kolleg:innen sollen einziehen, und auf dem Grundriss sieht es machbar aus. Doch sobald Schreibtische, Stühle und Stauraum dazukommen, zeigt sich, ob die Fläche tatsächlich funktioniert. Ein knapp bemessener Raum kann auf dem Papier für zwei Personen reichen und im Alltag trotzdem Laufwege blockieren oder parallele Gespräche zur Belastung machen.
Die arbeitsstättenrechtliche Untergrenze ist klar: 14 m² für zwei dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze. Sie ergibt sich aus der ASR A1.2, der Technischen Regel für Arbeitsstätten. Die Zahl beantwortet aber nicht automatisch, ob ein bestimmter Raum für eure konkrete Ausstattung und Arbeitsweise geeignet ist.
Planungsregel: Erst die Mindestfläche prüfen, dann den Grundriss mit Möbeln, Bewegungsflächen und realistischen Nutzungssituationen testen.
Für die Entscheidung braucht es deshalb mehr als eine Flächenangabe. Relevant sind die Schreibtischgröße, die Position von Türen und Fenstern, Stauraum, Technik sowie die Frage, ob beide häufig gleichzeitig vor Ort sind. Auch Videocalls und vertrauliche Gespräche verändern die Anforderungen: Zwei Personen können ausreichend Platz haben und sich dennoch regelmäßig gegenseitig stören.
Der pragmatische Ansatz lautet: Die 14 m² als Untergrenze verstehen und die Zielgröße aus der tatsächlichen Nutzung ableiten. Bei zwei dauerhaft belegten Plätzen ist ein Korridor von etwa 18 bis 21 m² meist belastbarer für Möblierung, Bewegung und Stauraum. So wird aus einer Bauchentscheidung eine Büroplanung, die nicht beim Einzug schon an ihre Grenzen stößt.
Die ASR A1.2 konkretisiert die Anforderungen an Arbeitsstätten und bildet zusammen mit § 3a der Arbeitsstättenverordnung die Grundlage für die erforderliche Raumgröße. Für zwei dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze gilt die Rechenlogik 8 m² für den ersten Arbeitsplatz plus 6 m² für den zweiten, also 14 m² insgesamt. Diese Mindestfläche wird auch in der KOMNET-Datenbank der Arbeitsschutz-Dialoge NRW dokumentiert.

14 m² sind die arbeitsstättenrechtliche Untergrenze, keine Komfortempfehlung. Die Zahl bescheinigt auch nicht, dass ein konkreter Grundriss mit Möbeln und Zugängen funktioniert. Türen, Schränke oder Schreibtische können die Nutzung trotz ausreichender Grundfläche erschweren.
Die Rechenlogik legt eine Mindestgrundfläche für den Arbeitsraum fest. Sie ersetzt nicht die Prüfung, ob beide Personen ihre Plätze sicher und ohne unnötige Hindernisse erreichen und nutzen können. Dazu zählen die freie Bewegungsfläche am jeweiligen Arbeitsplatz und der Zugang zu Stühlen, Schränken und Technik.
Prüft den Grundriss deshalb mit allen relevanten Elementen: Türöffnung, Fenster, Heizkörper und geplante Möbel. Zeichnet die Ausstattung maßstabsgetreu ein und kontrolliert, ob Stühle zurückgeschoben werden können und die Wege frei bleiben.
Die ASR liefert die Untergrenze. Für eine belastbare Planung zählt zusätzlich, ob der Raum mit seiner tatsächlichen Einrichtung und Nutzung funktioniert. Orientiert euch dafür an der konkreten Ausstattung und den geltenden Anforderungen an Bewegungsflächen.
Für zwei feste Arbeitsplätze mit Stauraum und ergonomischen Tischen sind 18 bis 21 m² eine belastbare Planungsgröße. Die arbeitsrechtliche Mindestfläche bleibt eine Untergrenze; wie viel Raum im Alltag funktioniert, hängt von der Einrichtung und der Nutzung ab.
In einer von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) dargestellten Anordnung, die unter anderem von der Universität Heidelberg dokumentiert wird, sind 10,12 m² pro Arbeitsplatz angesetzt. Für zwei Personen ergibt das rund 20,24 m². Das BAuA-Beispiel für ein Zwei-Personen-Büro
Der Wert berücksichtigt Sitz-/Steharbeitstische, Rollcontainer, Regale und Schiebetürenschränke. Diese Ausstattung braucht Platz für Tischplatten, zurückgeschobene Stühle, erreichbare Ablagen und den Zugang zu Schränken. Je mehr Funktionen ein Büro aufnehmen soll, desto weniger genügt es, nur die Grundfläche zu betrachten.
Ein kompakter Schreibtisch ohne zusätzlichen Stauraum lässt sich anders unterbringen als zwei breite Sitz-/Stehtische mit mehreren Schrankelementen. Auch die Anordnung entscheidet: Ein Schrank kann dieselbe Fläche beanspruchen, den Zugang aber deutlich stärker behindern, wenn er ungünstig platziert ist.
Die BAuA-Beispielanordnung ist ein Praxismaßstab, kein Schema für jedes Büro. Legt die Möblierung fest, bevor ihr die Raumgröße bestimmt. Sonst muss die Ausstattung nachträglich in einen Grundriss passen, der dafür nicht geplant wurde.
Für zwei dauerhaft genutzte Plätze sind etwa 20 m² ein nachvollziehbarer Richtwert, wenn Stauraum und ergonomische Tische vorgesehen sind. 18 bis 21 m² bieten eine pragmatische Planungsspanne. Wählt innerhalb dieses Bereichs anhand der konkreten Möbel und des benötigten Funktionsumfangs.
Die gleiche Personenanzahl führt nicht automatisch zur gleichen Flächenplanung. Ein abgeschlossenes Zellenbüro erfüllt andere Aufgaben als ein offenes Tandem-Office, und ein Shared Desk in einer größeren Bürofläche funktioniert wiederum nach einer anderen Logik. Die passende Raumform sollte deshalb feststehen, bevor einzelne Quadratmeterwerte gegeneinander abgewogen werden.
| Raumtyp | Fläche ca. | Eignung |
|---|---|---|
| Zellenbüro mit zwei festen Arbeitsplätzen | 18 bis 21 m² | Für regelmäßige gemeinsame Präsenz, Stauraum und konzentriertes Arbeiten |
| Offenes Tandem-Office | 16 bis 20 m² | Wenn beide gleichzeitig arbeiten, aber keine vollständige räumliche Trennung benötigen |
| Shared Desk in einer größeren Fläche | abhängig von Belegung und Gesamtlayout | Wenn Plätze flexibel genutzt und weitere Zonen gemeinschaftlich organisiert werden |
Ein Zellenbüro schafft eine klare räumliche Einheit und kann vertrauliche Gespräche erleichtern. Gleichzeitig müssen Möbel und Laufwege auf die begrenzte Grundfläche passen. Bei parallelen Videocalls kann die Tür allein nicht für Ruhe sorgen, deshalb gehören Akustik und Ausweichmöglichkeiten zur Planung.
Ein Tandem-Office setzt auf zwei offene Arbeitsplätze ohne trennende Wände. Es kann den Raum effizient nutzen und spontane Abstimmungen erleichtern, verlangt aber eine bewusste Lösung für Geräusche, Blickbeziehungen und konzentrierte Aufgaben. Hier sollte die Aufteilung auch dann funktionieren, wenn beide gerade telefonieren oder sich auf unterschiedliche Tätigkeiten konzentrieren.
Beim Shared Desk wird nicht automatisch ein eigener abgeschlossener Raum für zwei Personen eingeplant. Entscheidend sind die tatsächlichen Anwesenheitsmuster und die verfügbare gemeinsame Infrastruktur. Wer diese Variante wählt, sollte nicht nur Arbeitsplätze zählen, sondern auch prüfen, wo vertrauliche Gespräche stattfinden und wie sich die Nutzung bei wechselnder Belegung organisieren lässt.
Die Flächenspannen in der Tabelle sind Planungsorientierungen, keine zusätzlichen Rechtswerte. Die Mindestanforderungen an Arbeitsräume und Bewegungsflächen müssen für die gewählte Lösung weiterhin geprüft werden.
Ein Arbeitsplatz braucht nicht nur Stellfläche für Tisch und Stuhl. Nach der ASR A1.2 muss pro Arbeitsplatz eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² vorhanden sein. Sie muss unverstellt bleiben und darf an keiner Stelle weniger als 1,00 m tief und breit sein. Liegen Arbeitsplätze unmittelbar nebeneinander, muss die Bewegungsfläche je Platz außerdem mindestens 1,20 m breit sein. Die Vorgaben zu Bewegungsflächen an Bildschirmarbeitsplätzen

Stell dir den Arbeitsplatz nicht als starre Tischplatte vor, sondern als Bewegungszone. Der Stuhl muss zurückrollen können, ohne an eine Wand oder den zweiten Stuhl zu stoßen. Ein Rollcontainer darf erreichbar sein, aber nicht dort stehen, wo er die freie Bewegungsfläche blockiert. Auch der Weg zur Tür muss im Alltag nutzbar bleiben.
Bei nebeneinander angeordneten Arbeitsplätzen ist die Breite besonders wichtig. Die erforderlichen Flächen dürfen nicht so ineinandergeschoben werden, dass beide Personen dieselbe Bewegungszone beanspruchen. Für die Planung hilft es, die Fläche pro Arbeitsplatz im Grundriss deutlich zu markieren und Möbel erst danach einzutragen.
Vor dem Kauf prüfen: Zeichne Tisch, Stuhl, Rollcontainer, Schrank und Türbereich maßstäblich ein. Erst wenn sich Stühle bewegen und Laufwege frei bleiben, ist der Grundriss belastbar.
Die Bewegungsfläche hinter dem Schreibtisch ist dabei ein häufiger Engpass. Ein Tisch passt leicht in eine Ecke, aber der zurückgeschobene Stuhl kann den einzigen Durchgang versperren. Deshalb sollte die Bewegungsfläche früh im Plan sichtbar sein, nicht erst nach der Möbelbestellung.
Eine Flächenrechnung wird erst hilfreich, wenn sie den tatsächlichen Raum und seine Ausstattung abbildet. Die folgenden Szenarien sind Planungsbeispiele, keine Aussage darüber, dass jeder Raum mit denselben Abmessungen oder derselben Möblierung gleich funktioniert. Türlage, Wandlängen und Schrankpositionen müssen immer am konkreten Grundriss geprüft werden.
Bei 18 m² werden zwei 160 cm breite Schreibtische quer an der Wand angeordnet. Die Tische liegen an einer langen Wand, sodass beide Arbeitsplätze klar ausgerichtet sind. Die ASR-Rechnung für zwei Arbeitsplätze ergibt 14 m²; damit bleiben rechnerisch 4 m² Reserve für zusätzliche Nutzung. Diese Rechnung sagt allerdings noch nicht, ob die freie Fläche an den richtigen Stellen liegt.
Vor der Entscheidung werden Stühle, Bewegungsflächen, Türbereich und Stauraum im Grundriss eingezeichnet. Steht ein Schrank hinter der Tür oder reicht die Bewegungsfläche bis in den Laufweg, ist die Reserve nicht automatisch sinnvoll nutzbar. Ohne zusätzlichen Besprechungsbereich und bei zurückhaltendem Stauraum kann die Lösung gut funktionieren, wenn die Bewegungszonen tatsächlich frei bleiben.
Bei 21 m² liegen die beiden Arbeitsplätze parallel zueinander. Die Planung berücksichtigt zusätzlich eine gemeinsame Fläche für kurze Abstimmungen. Neben der rechnerischen Mindestfläche werden die benötigten Bewegungsbereiche, der Zugang und die geplante Möblierung eingetragen.
Die verbleibende Reserve ergibt sich nicht pauschal aus der Gesamtfläche. Sie hängt davon ab, wie viel Platz Türbereich, Stauraum und gemeinsamer Besprechungsbereich beanspruchen. Der Vorteil dieses Szenarios ist die größere Freiheit, diese Funktionen miteinander zu kombinieren, statt die zusätzliche Fläche allein als Restfläche zu behandeln.
In beiden Fällen sollte die Prüfung in derselben Reihenfolge erfolgen: erst Raum und Türbereich aufnehmen, dann Möbel einzeichnen, anschließend Bewegungszonen prüfen und zuletzt mögliche Reserve bewerten. So lässt sich der Grundriss an die eigene Ausstattung anpassen, statt aus einer Quadratmeterzahl vorschnell auf Eignung zu schließen.
Quadratmeter allein reichen für die Eignungsprüfung nicht aus. Bei überwiegend sitzender Tätigkeit verlangt die ASR A1.2 mindestens 12 m³ freien Luftraum pro ständig anwesender Person. Für zwei Büroarbeitsplätze müssen damit mindestens 24 m³ verfügbar sein. Die Anforderungen an den freien Luftraum nach ASR A1.2
Der freie Luftraum ergibt sich aus der nutzbaren Raumgrundfläche und der verfügbaren Raumhöhe. Ein Raum mit ausreichender Bodenfläche kann daher trotzdem ungeeignet sein, wenn die Höhe gering ist oder Einbauten das nutzbare Volumen einschränken. Abgehängte Decken und Technikkanäle sollten deshalb in die Prüfung einbezogen werden.
Für den ersten Check wird die lichte Höhe des Raums erfasst und mit der nutzbaren Grundfläche betrachtet. Anschließend wird geprüft, ob Einbauten oder technische Installationen das freie Volumen relevant reduzieren. Eine reine Angabe wie „Der Raum hat genügend Quadratmeter“ beantwortet diese Frage nicht.
Das ist besonders wichtig bei umgebauten oder ungewöhnlich geschnittenen Räumen. Eine niedrige Decke oder umfangreiche Technik kann die Planung verändern, obwohl zwei Schreibtische und Stühle auf dem Boden Platz fänden. Der Grundriss und der Schnitt durch den Raum gehören deshalb gemeinsam auf den Prüftisch.
Eine starre Pro-Kopf-Rechnung sagt weniger aus, wenn Beschäftigte regelmäßig oder gelegentlich im Homeoffice arbeiten. Anfang 2025 arbeiteten rund 26 Prozent der Beschäftigten in Deutschland regelmäßig oder gelegentlich im Homeoffice; zugleich meldeten 26,3 Prozent der Unternehmen eine Unterauslastung ihrer Büroflächen. Die Angaben zu Homeoffice und Büroflächenauslastung in Deutschland

Diese Entwicklung macht die Frage nach der passenden Fläche nicht überflüssig. Sie verändert vielmehr, welche Nutzung im Mittelpunkt stehen sollte. Zwei Plätze, die selten gleichzeitig belegt sind, brauchen eine andere Belegungslogik als zwei Arbeitsplätze, an denen täglich parallel gearbeitet und telefoniert wird.
Vor der Planung sollte das Team klären, wann beide Personen gleichzeitig anwesend sind und welche Tätigkeiten im Büro stattfinden. Vertrauliche Gespräche, parallele Videocalls und spontane Zusammenarbeit lassen sich nicht allein durch eine kleinere Fläche lösen. Auch bei wechselnder Belegung müssen die Arbeitsplätze sicher und die notwendigen Bewegungsflächen verfügbar bleiben.
Ein sinnvolles Konzept kann deshalb aus reversiblen Modulen bestehen: klar geplante Arbeitsplätze, gemeinsam genutzter Stauraum und eine gesonderte Möglichkeit für kurze Besprechungen oder vertrauliche Gespräche. So lässt sich die Fläche an wechselnde Anforderungen anpassen, ohne die Arbeitsplätze als reine Momentaufnahme zu planen. Ein Desk-Sharing-Konzept für wechselnde Belegung kann diese Nutzung strukturieren, wenn die Arbeitsorganisation tatsächlich flexible Plätze vorsieht.
Die richtige Frage lautet nicht nur, wie viele Quadratmeter zwei Personen benötigen. Entscheidend ist auch, ob beide oft gleichzeitig im Raum arbeiten und welche Tätigkeiten dort stattfinden. Wer diese Muster zuerst klärt, kann zwischen Mindestfläche, funktionaler Zielgröße und flexibler gemeinsamer Nutzung fundierter entscheiden.
Derselbe Flächenumfang kann je nach Raumform sehr unterschiedlich funktionieren. Bevor Möbel bestellt werden, sollten Tür, Fenster, Heizkörper und Steckdosen in einer Skizze stehen. Danach lassen sich Arbeitsplätze, Stauraum und kurze Abstimmungen so eintragen, dass die Bewegungsflächen nicht nachträglich in Restzonen gequetscht werden.
Schmaler Längsraum: Zwei Schreibtische stehen hintereinander oder nebeneinander an einer Längswand, je nachdem, wo Tür und Fenster liegen. Stauraum kommt an die gegenüberliegende Wand, sofern dadurch kein Durchgang blockiert wird. Ein eigener Besprechungsplatz sollte nicht dort entstehen, wo Stühle zurückgeschoben werden.
Quadratischer Raum: Zwei Arbeitsplätze können an gegenüberliegenden Wänden oder in einer L-Form angeordnet werden. Die Mitte bleibt als Bewegungszone frei; ein gemeinsamer Ablagepunkt lässt sich an einer Wand bündeln. Ein kleiner Platz für kurze Abstimmungen passt nur dann, wenn er die Arbeitswege nicht kreuzt.
Fenster an zwei Seiten: Die Tische werden so ausgerichtet, dass Fenster und Bildschirm zusammenpassen und weder Türen noch Zugänge verstellt werden. Stauraum wandert an die geschlossenen Wandflächen. Für ein Gespräch bietet sich eine kompakte gemeinsame Zone an, sofern sie nicht den natürlichen Laufweg zwischen den Arbeitsplätzen unterbricht.
Grundriss-Check: Wenn ein Rollcontainer im Bewegungsbereich steht oder ein Schreibtisch direkt den Türzugang verengt, ist die Anordnung noch nicht fertig.
Bei der Auswahl zwischen möglichen Layouts hilft auch ein Blick auf eine durchdachte Raumaufteilung für mehrere Arbeitsplätze. Entscheidend ist nicht, möglichst viele Funktionen in den Raum zu bringen, sondern die benötigten Funktionen konfliktfrei zu ordnen.
Für zwei dauerhaft genutzte Arbeitsplätze sind 14 m² die arbeitsrechtliche Untergrenze, nicht die passende Zielgröße für jede Planung. Die Tabelle trennt Mindestanforderungen, Orientierungswerte und ein konkretes Möblierungsbeispiel.
| Größe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Mindestgrundfläche für zwei Arbeitsplätze | 14 m² | ASR-Rechenlogik (siehe Abschnitt oben) |
| Richtwert für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen | 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz | VBG-Richtwert für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze |
| Flächenbedarf im BAuA-Beispiel mit Sitz-/Stehtischen und Stauraum | 10,12 m² je Arbeitsplatz, rund 20,24 m² insgesamt | BAuA-Beispiel (siehe Praxiswerte) |
| Freie Bewegungsfläche | 1,5 m² je Arbeitsplatz | ASR A1.2 |
| Freier Luftraum bei überwiegend sitzender Tätigkeit | 12 m³ je Person | ASR A1.2 |
Für die Planung empfehlen wir 18 bis 21 m². Dieser Rahmen schafft mehr Spielraum für Stauraum, gleichzeitige Nutzung und kurze Abstimmungen als die formale Mindestfläche. Prüft vor der Freigabe außerdem Möblierung, Bewegungsflächen, Türbereich und Raumhöhe gemeinsam.
Bei hybrider Nutzung zählt, wie viele Personen gleichzeitig anwesend sind und welche Tätigkeiten sie ausüben. Flexible Belegung kann den Flächenbedarf senken, ersetzt aber weder die Prüfung des Arbeitsraums noch eine klare Lösung für Gespräche und konzentriertes Arbeiten.
Schumm & Rösch begleitet Unternehmen von der Flächenauswahl und Machbarkeitsstudie bis zu Belegungsplanung, Akustik- und Lichtkonzept sowie Ausbau. Für ein neues Zwei-Personen-Büro oder die bessere Nutzung einer bestehenden Fläche lassen sich die Anforderungen mit Schumm & Rösch besprechen.